Hallo, ich bin Bauunternehmer und habe eigene Grundstücke, welche mit B-Plan aufgewertet wurden zum Bau von Einfamilienhäusern. Um nicht in den gewerblichen Grundstückshandel mit all meinen zu verkaufenden Objekten zu gelangen, habe ich einen Erbbaupachtvertrag mit all meinen zukünftigen Erwerbern über 33Jahre geschlossen mit der Option die Grundstücke nach 10Jahren zu kaufen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, da ich die Häuser Schlüsselfertig, zeitnah bauen werde, unterliegt der Baupreis der MwSt bzw. kann kann ich die MwSt aus den Materialrechnungen gegenüber dem Finanzamt in meinem Unternehmen geltend machen, da der Erwerber auf den Gesamtpreis ja schon Grunderwerbssteuer bezahlt.