In Deutschland hab ich meine Frau kennengelernt und haben uns entschieden zu heiraten , nach einem Jahr haben wir voneinander getrennt , kurz nach der Trennung hab ich einen Ausbildungsplatz als Gesundheits und Krankenpflege bekommen und hab die Ausbildung angefangen , als ich bei der Ausländerbehörde war zum Aufenthalts-wechsel , hab ich von dem Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde erfahren, dass meinen Aufenthalt nicht umgewandelt wird, und zum Aufenthaltszweck zu ändern muss man ausreisen und das Visum-verfahren nachholen. Nach der Bearbeitung von der Arbeitsagentur wurde meinen Antrag positiv beschieden, weil die Ausbildung als Mangelberuf gilt und trotzdem verlangt die Ausländerbehörde von mir , dass ich das Visum-verfahren nachholen muss , ohne zu berücksichtigen, dass es durch den Ausreis gewisse Bestandteile der schulischen und praktischen Ausbildung versäumt werden kann aber ich habe Angst davor, dass mein Antrag auf Visum von der deutschen Auslandsvertretung in meinem Land abgelehnt würde. Die Frage ist : gibt es die Möglichkeit meinen Aufenthalt zu wechseln ohne das Visum-verfahren nachzuholen ?