-Kann als Neuwert der vom Verkäufer angegebene Verkaufspreis (VP) und als Verkehrswert der Kaufpreis des Anzuges meiner Frau angesetzt werden? ... Der sich daraus ergebende konkrete Schaden ( 433 Abs. 1, 434, 437 Nr. 3, 281 BGB), durch ausbleibende Vermögensmehrung, ist durch Ihre Beschreibung praktischerweise unstrittig und bereits beziffert -> VP 1 000€ Es liegt also weiterhin bei Ihnen, durch eine signifikante Minderung des Kaufpreises, die Sache aus der Welt zu schaffen. Ansonsten habe ich mittlerweile noch einen (aber als gebraucht eingestellten) Anzug für meine Frau bei EBAY für 86,90€ erworben.