Hier die aus meiner Sicht wesentlichen Stichpunkte zum Sachverhalt: Eltern: Vater, Jahrgang 1912, verstorben im Oktobrt 2005; Mutter, Jahrgang 1919, verstorben Mai 2004; Einkommen/Rente monatlich Vater ca 4 TDM, Mutter ca 1 TDM Kinder: Tochter und Sohn Testament und Grundstücksübereignung zeitgleich im Sommer 1993 über Notar und Kaufvertrag Notarielles Testament der Eltern: Bruder Schlusserbe / Alleinerbe nach dem Ableben des letzten Ehepartners, Vermögen 740 TDM, Hinweis auf Pflichtteilsanspruch der Schwester vom Notar im Testament Grundstückdkaufvertrag: Eltern verkaufen an Bruder; Kaufpreis 700 TDM, Hinweis des Notars im Kaufvertrag festgehalten. , daß die Tochter Pflichtteilsergänzungsansprüche nach 2325 BGB geltend machen kann da es sich bei diesem Vertrag teilweise um eine Schenkung handelt. ... Kann man prüfen lassen , ob die auf den Konten des Erblassers eingegangenen und ggf . angesparten Gelder quasi als Dauergaben und damit als Schenkungen an den Bruder herangezogen werden können ?