Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frage betrifft den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB
).
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, kann der Pflichtteilsberechtigteals Ergänzung des Pflichtteils denjenigen Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird (§ 2325 Abs. 1 BGB
).
ABER: In § 2325 Abs. 3 BGB
sind jedoch zeitliche Schranken geregelt. Satz 2 lautet wie folgt:
"Sind seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt".
Maßgebend ist also der Zeitpunkt der LEISTUNG des Geldbetrages vor 13 Jahren. Damit bleibt diese Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs Ihres Bruders unberücksichtigt.
Dass die vor 13 Jahren erfolgte Schenkung erst im Mai 2004 per Mail bestätigt wurde, ist rechtlich unerheblich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann
Diese Antwort ist vom 29.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr RA,
die Schenkung wurde im Mai 2004 per M a i 2004 schriftlich fixiert nicht per MAIL. Ändert dies die Situation ?
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Falls es eine schriftliche von Ihnen unterzeichnete Erkärung geben sollte, dass die Schenkung im Mai 2004 erfolgt sei, könnte dies ein Beweismittel zu Ihren Ungunsten sein. Sie müßten dann nachweisen, dass die Schenkung tatsächlich schon früher erfolgt ist.
2.
Davon abgesehen käme ggf. § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB
zur Anwendung:
"Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb eines jeden weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt".
Seit Mai 2004 wären momentan 9 Jahre verstrichen, sodass die Schenkung bei einem Erbfall im April 2014 nur noch zu 10 % zu berücksichtigen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann