Schenkungsvertag
vom 29.1.2019
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Als nicht befreiter Vorerbe eines Berliners Testaments wurde mir versichert, dass ich nach dem Tode meiner Frau vor 15 Jahren, über die kommenden Mieteinnahmen meiner Immobilien frei verfügen kann. Es müssten lediglich außer den im Testament zu übertragenden Immobilienanteilen 110000 Euro stehen bleiben, bzw. angelegt werden. ... Bei Tod des Schenkers sind sich die Parteiendarüber einig, dass der mit diesem Vertrag zugewendete Schenkungsgegenstand bei der späteren Erbauseinandersetzung auf den ihm zustehenden Erbanspruch angerechnet werden soll. b)der Beschenkte muss sich den hier vereinbarten Schenkungsgegenstand auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen. gestrichen werden?