Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass von einer hälftigem Forderung für jeden Ehegatten ausgegangen wird, für recht hoch. Derjenige, der sich auf etwas anderes beruft, muss die anderweitige Absprache im Innenverhältnis beweisen, was nach dem Tod beider Beteiligter naturgemäß schwierig ist. Allein die Herkunft des Geldes (Pension des Ehemannes) ist leider kein taugliches Abgrenzungskriterium.
Da auch zwei getrennte Konten hätten geführt werden könne, sich die Betroffenen aber für diese Lösung entschieden haben, sehe ich ein hohes Risko, dass wegen der nicht mehr möglichen Beweisführung über die Absprachen die gesetzliche Regelung angewandt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-