Pflicht zur Übernahme von Beerdigungskosten
vom 19.9.2019
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Die Mutter des Verstorbenen hat ihre Enkeltochter mittels Testament vom Erbe ausgeschlossen, weitere über die gesetzliche Erbfolge anspruchsberechtigte Personen existieren nicht. Im Erbfall bei Ableben meiner Tante stünde der Tochter des Verstorbenen als dann einzige Hinterbliebene lediglich der Pflichtteil am Erbe ihrer Großmutter zu. Ich bin als Betreuer meiner Tante auch gleichzeitig für die Umsetzung ihres Testaments zuständig.