Notarvertrag Wohnrecht Mitbenutzung
vom 19.12.2018
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Sehr geehrte Anwälte/innen, wir haben folgende Frage zu einem Passus im Notarvertrag: Es geht unter anderem um das Wohnrecht der Schwester meines Ehemannes: Zur Info, die Eltern haben natürlich Wohnrecht auf Lebenszeit im EG des Hauses. welches hier als Gemeinschaftsräume bezeichnet werden. ... Darf die Schwester tatsächlich in die Gemeinschaftsräume im EG nach dem Tod der Mutter oder auch vorher einziehen und dort wohnen? ... Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir den Berechtigten nicht zwingen können, auf sein Wohnrecht zu verzichten und sich für das Geld zu entscheiden.