Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Darf die Schwester, da ihr ja dann das Haus gehört, die Wohnung von Oma sofort mitbenutzen und oder vermieten ohne irgendeine Zahlung leisten zu müssen? (Oma behält ja das Wohnrecht weiterhin)
Nein, eine Nutzung der Wohnung der Großmutter durch Ihre Schwester als Eigentümerin der Immobilie ist so lange nicht möglich, solange das Wohnrecht zu Gunsten der Großmutter im Grundbuch eingetragen ist.
Auch eine Vermietung der Wohnung ist durch Ihre Schwester nicht zulässig. Ihre Großmutter bzw. deren Betreuer muss einer Vermietung auch nicht zustimmen. Allerdings hat auch Ihre Großmutter nicht das Recht die Wohnung, weil sie sie nicht mehr nutzen kann, zu vermieten.
Die Großmutter ist aber auch nicht verpflichtet, auf das Wohnrecht zu verzichten, weil sie es selbst nicht mehr nutzen kann.
Hier hätte im Vertrag zwischen Ihrer Mutter und der Großmutter eine Vereinbarung für den Fall der dauerhaften Unterbringung im Pflegeheim getroffen werden müssen.
2.
Wenn sie das darf,
es stehen immer noch Möbel in der Wohnung, wer darf diese entfernen? Der Onkel macht das auf keinen Fall.
Ihre Schwester darf auch nicht über die Möbel der Großmutter verfügen bzw. diese entsorgen oder unterstellen.
3.
Wenn nicht, mit was sie rechnen.
Sie sollten sich mit dem Onkel, der hier als Betreuer der Großmutter fungiert, über die Aufhebung des Wohnrechtes gegen Zahlung einer Abfindung verhandeln.
Ihre Schwester würde dann die Großmutter für die Ablösung des Wohnrechtes abfinden. Wegen der Höhe der Abfindung zieht man die Sterbetafel heran. Nach der aktuellen Sterbetafel hat Ihre Großmutter noch eine Lebenserwartung von 4,6 Jahren.
Im Vertrag wurde ein jährlicher Wert für das Wohnrecht von 2.400 DM, mithin 1.227 € vereinbart. Für eine Abfindung müsste daher Ihre Schwester einen Betrag von rund 5.644 € an die Großmutter für die Aufhebung des Wohnrechtes bezahlen.
Verpflichtet ist Ihre Großmutter bzw. der Onkel aber nicht mit Ihrer Schwester eine Abfindungsvereinbarung zu treffen. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, so dauert das Wohnrecht so lange an, bis die Großmutter tatsächlich verstirbt und solange darf die Wohnung durch Ihre Schwester nicht genutzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt