Übernahme eines Darlehens nach Tod des Vaters?
vom 27.6.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Guten Morgen, nach dem Tode meines Vaters haben meine Schwester und ich in der gesetzliche Erbfolge neben meiner Mutter mit 50% jeweils 25 % des Nachlasses erhalten. Im Nachlass sind auch zwei Eigentumswohnungen sowie ein damit zusammenhängendes Darlehen. Die Bank teilt mir nun mit: Dass meine Schwester und ich neben meiner Mutter als "Gesamtschuldner eintreten".