Lieber Rechtsanwalt, meine Herkunftsfamilie besteht aus meiner Mutter und zwei Geschwistern. ... Meine Mutter/Geschwister werden mir mit Sicherheit diese Information verweigern.
Meine Eltern haben 2002 ihr Haus an meinen Bruder ( wir sind 2 Geschwister ) übertragen und sich ein Wohnrecht an einer der beiden Wohnungen eintragen lassen.
Die 40.000 EUR bekommt mein Vater, um seine eigenen Geschwister auszuzahlen (Er hat das Haus letztes Jahr selbst erst von seiner Mutter geerbte).
Hallo, zum SV: wir sind zwei Geschwister,meine Schwester erhielt in den 90-ziger Jahren auf Grund eines 25%-igen Miteigentums am damals bewohnten und später verkauften Haus meiner Eltern vom Verkauserlös einen Anteil von ca.150.000,-DM.
Wir sind 7 Geschwister und im Juni 2004 wurde das von unserer Mutter verfasste Testament im Amtsgericht eröffnet. ... Deshalb kann meine Wohneinheit nicht mehr zum Erbe gezählt werden. 2)Auflagen dürfen nicht höher sein als der Pflichtteil des Erbes.
Mein Vater hat zwei Geschwister, einer davon ist als Alleinerbe eingesetzt, so dass mein Vater noch der halbe gesetzliche Teil, also 1/6 des Vermögens zugesprochen wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Bruder ist verstorben. Er hat keine Kinder und keine Frau mehr Vermögen ca. 120,00,00€ Sein Bruder ist als Erbe evtl.- eingesetzt und besitzt aber eine nachweisliche Vorsorgevollmacht. Wir haben noch eine Schwester ist sie erbberechtigt?
Meine Mutter hat mir im Laufe der Jahre kleinere Beträge (3 x 4.000 €) für unseren Haushausbau und einige Anschaffungen geschenkt. Muss eine Schenkungsliste notariell beurkundet sein oder reicht eine Liste, die meine Mutter über die Jahre geführt hat aus? Welche Unterlagen werden ggf. benötigt um die Schenkungen zu belegen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meiner Oma im August 2017 ein Zweifamilienhaus geschenkt bekommen. Meine Oma hatte bis zu ihrem Tod im Februar 2019 ein Wohnrecht in diesem Haus. Gesetzliche Erben sind meine Mutter und meine Tante.
Als meine Mutter vor 10 Jahren Ihr Testament vor einem Notar gemacht hat, war sie sehr gut situiert. Erben sollte meine Schwester und ich alles zu gleichen Teilen und von unserem Erbe unseren Kindern und Enkeln jedem einen festgelegten Betrag auszahlen. Dann hat meine Mutter gut gelebt.
Meine Eltern besitzen ein 1-Familien-Wohnhaus (Erdgeschoss 90 m² + Obergeschoss 90 m²). Falls meine Eltern sterben würden, würden meine Schwester und ich jeweils zu gleichen Teilen erben und würden dann gerne das Haus selbst bewohnen. (Ich wohne schon jetzt hier.)
Und zwar hat meine Mutter mir 2009, einen Betrag von 100.000,- Euro geschenkt. Diesen Betrag habe ich in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt. Jetzt habe ich von der 10 Jahresfrist gehört, da ich noch einen Bruder habe, müsste ich ihn ja auszahlen.