Sehr geehrte Fragestellerin,
ein gemeinsames Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert werden, solange beide Personen noch am Leben und geschäftsfähig sind.
Wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte, kann auch Ihre Mutter nicht einfach im Namen Ihres Vaters das Testament ändern.
Falls dies ein notarielles Testament gewesen sein sollte, würde dies sowieso auch nur mittels eines weiteren notariellen Termins passieren dürfen, wo der Notar sich ebenfalls über die Geschäftsfähigkeit überzeugen muss.
Aber selbst wenn diese ganze Form eingehalten wäre, so könnten Sie immer noch den Pflichtteil fordern, der Ihnen nicht genommen werden kann, es sei denn, dass Sie schwere Verfehlungen, vorzugsweise Straftaten gegen das Leben unternommen hatten, wovon ich allerdings nicht ausgehe.
Falls die Geschäftsunfähigkeit noch nicht feststehen sollte, könnten Sie ebenfalls beim Vormundschaftsgericht eine Feststellung beantragen. Dies würde ich auch empfehlen, damit nicht noch weitere Änderungen ohne Zustimmung des Gerichts passieren können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
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