Meine Eltern haben vor 10 Jahren ein § 2267 Testament gemacht. ... Seite 2 ist u.U interessant. " Sollten einer oder beide unserer Söhne im Erbfall vom Erstverstorbenen seinen Pflichtteil fordern, so gilt derjenige, der von dieser Möglichkeit Gebraucht macht als enterbt, kann er mithin im Todesfall des ursprünglich überlebenden Elternteils auch von dessen Vermögenshälfte nur noch seinen Pflichtteil von dem dann noch möglicherweise als Erben verbleibenden Bruder oder dem, der sonst als gesetzlicher oder Kraft Testamentes des überlebenden Elternteils, folgenden Erben fordern." ... Mein Bruder hatte dafür gesorgt.Sie war 84 und Dement, ein leichtes Spiel für meinen Bruder.