Hier also kurz der Fall: Die Personen 1 u. 2 sind verheiratet, verfügen über handschriftliche Testamente auf Gegenseitigkeit und haben 3 Söhne (Personen 3, 4, 5). ... Der Erwerber verpflichtet sich zu folgenden Gegenleistungen: a) Im Falle von Krankheit, Invalidität, Alter oder sonstiger Pflegebedürftigkeit wird er die Erschienene zu 1 (Person 1), seine Mutter, und den Erschienenen zu 3 (Person 2), seinen Vater, pflegen. ... 2.)Würde ein handschriftliches Testament der Personen 1 o. 2 (Testament auf Gegenseitigkeit), also des zuletzt lebenden Elternteils, zu Gunsten von Person 5 rechtlich ausreichen den 2-ten Eigentumsanteil zu erben?