Testament - Aufteilung des Erbes nach Anteilen möglich?
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, ich habe eine relativ einfache Frage zur Testamentsaufstellung: Ist es rechtmäßig,wenn als Erbmasse eine Eigentumswohnung, Rentenpapiere und auch Bargeld vorhanden sind, kann man dann bei der Aufteilung so vorgehen,dass man jedem einzelnen Erben von der Gesamterbmasse einen bestimmten Anteil (z.B.ein Fünftel),oder auch einen Anteil in Prozentangabe zuerkennen kann?