Daher hat er nun eine Zusatzvereinbarung beim damaligen Notar in Auftrag gegeben, die vorsieht, dass die Immobilie nach dem Tod beider Eltern gedrittelt wird und alle Geschwister den gleichen Betrag erhalten; der übertragsnehmende Bruder aber gleichzeitig von allen Verpflichtungen meinen Eltern gegenüber befreit ist. ... Im Entwurf würden meine Eltern wie der übertragsnehmende Bruder unterschreiben, dass wir als weitere Geschwister "anteilmäßig zu je 1/3 berücksichtigt werden...und ein direkter Anspruch im Sinne des §328 BGB bestehe" Diese kurz vor der Unterschrift stehende notarielle Zusatzvereinbarung wurde nun durch ein Telefonat meines übertragsnehmenden Bruders mit dem Notar komplett in Frage gestellt. ... Wenn wir als pflichtteilsverzichtende Geschwister auf eine notarielle Änderung verzichten, uns weiter, wie in den letzten Jahren, um unsere Eltern kümmern und unser übertragsnehmende Bruder ohne notarielle Beurkundung schriftlich versichert, dass die Drittelung vorgenommen werde?