Hallo
Vor 4 Jahren ist mein Vater gestorben und es war kein Testament
vorhanden.Deshalb kam es zur Erbgemeinschaft.Meine Frage:
Kann meine Mutter mich als ihren Alleinerben einsetzen und wenn ja wie muss das Testament formuliert werden?
Ihre Mutter kann Sie in ein Testament als ihren Alleinerben einsetzen, da sie nach Ihrem Sachverhalt nicht in der Verfügung beschränkt worden ist.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
entweder ein notarielles Tstament, oder
ein HANDSCHRIFTLICHES (bitte kein PC oder Schreibmaschine benutzen) eigenes Testament, dass im entsprechenden Passus wie folgt lauten könnte:
Als Alleinerbin setze ich .... (Ihren Namen) ein.
Damit werden Sie Alleinerbe. Die übrigen erhalten dann nur den Pflichtteil.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller10. Februar 2005 | 20:27
Hallo
Danke für ihre Antwort.
Eine Frage hätte ich noch:
Die Erbgemeinschaft besteht aus 4 Personen ohne meine Mutter!
Wenn ich als Alleinerbe eingesetzt werde und ein vermögen von 150000 euro vorhanden ist, wieviel Pflichteil muss ich an jeden ausbezahlen?
Wie wird das Pflichtteil berechnet?
Im vorraus Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt11. Februar 2005 | 08:14
Nun kommt es nachtürlich auf die Rangfolge an. Erst Kinder, dann Eltern, Geschwister usw.
Ich verstehe Sie so, dass alle den gleichen Rang haben, so dass jeder zu 1/4 erben würde. Durch die Erbeisetzung wären Sie Alleinerbe, die anderen bekommen dann nur den Pflichtteil (1/2 des gesetzlichen Erbes), also 1/8 = 18.750,00 EUR.