Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Mutter kann Sie in ein Testament als ihren Alleinerben einsetzen, da sie nach Ihrem Sachverhalt nicht in der Verfügung beschränkt worden ist.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
entweder ein notarielles Tstament, oder
ein HANDSCHRIFTLICHES (bitte kein PC oder Schreibmaschine benutzen) eigenes Testament, dass im entsprechenden Passus wie folgt lauten könnte:
Als Alleinerbin setze ich .... (Ihren Namen) ein.
Damit werden Sie Alleinerbe. Die übrigen erhalten dann nur den Pflichtteil.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 06.02.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo
Danke für ihre Antwort.
Eine Frage hätte ich noch:
Die Erbgemeinschaft besteht aus 4 Personen ohne meine Mutter!
Wenn ich als Alleinerbe eingesetzt werde und ein vermögen von 150000 euro vorhanden ist, wieviel Pflichteil muss ich an jeden ausbezahlen?
Wie wird das Pflichtteil berechnet?
Im vorraus Danke
Nun kommt es nachtürlich auf die Rangfolge an. Erst Kinder, dann Eltern, Geschwister usw.
Ich verstehe Sie so, dass alle den gleichen Rang haben, so dass jeder zu 1/4 erben würde. Durch die Erbeisetzung wären Sie Alleinerbe, die anderen bekommen dann nur den Pflichtteil (1/2 des gesetzlichen Erbes), also 1/8 = 18.750,00 EUR.