Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten
vom 29.11.2007
40 €
Historischer Preis
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Ich habe gemäß §2314/260 BGB eine Auskunft über den Bestand des Nachlasses angefordert, damit ich meinen Pflichtteil berechnen kann. Ich habe zwar eine vollständige Kopie des Schätzgutachtens der Immobilie (125000 €), aber nur eine tabellarische Auflistung des Notars über die 8 Konten (ca. 400000 €) bekommen.