Pflichtteil und Voraus
vom 20.12.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Zum einen ist nach § 2311 Abs. 1 BGB bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings der Voraus außer Ansatz zu lassen. Zum anderen hat der überlebende Ehegatte nur Anspruch auf den Voraus, wenn er gesetzlicher Erbe ist. Bei gewillkürter Erbfolge, wie vorliegend, besteht für den Ehegatten kein Anspruch auf den Voraus.