Frage zum Recht auf gleichwertige Stelle nach bzw. während der Elternzeit
vom 27.12.2017
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Meine bisherige Stelle ist bewertet mit 10-11. ein Arbeitsvertrag ist sehr allgemein gehalten, d.h. die konkrete Stelle ist darin nicht genannt. ... Nach Schwangerschaft Nr. 2 geht es nun aber um eine neue Stelle und da ich nicht mit gleicher Arbeitszeit zurück komme, sondern nur in Teilzeit, müsse ich Gehaltseinbußen in Kauf nehmen.