Arbeitsgenemigung EU
vom 23.3.2011
45 €
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Sehr geehrte Anwälte, meine freundin ist bulgarische staatsbürger, so zu sagen aus neu EU mietgliedstaaten. Sie ist seit 24.05.2007 in Deutschland. zu erst hat sie eine prakrikum stelle für ein Jahr ( mit arbeitserlaubnis für dies) , dann hat sie zwei Jahre ausbildung bei Staatliche winzergenossenschaft, als winzerin,(ohne arbeitserlaubnis) , dann hat sie eine stelle bei eine private weingut( auch ohne erlaubnis). Jetzt will sie eine unbefristete arbeitsgenehmigung EU , bekommt dies aber nicht.Ihre freundin hat in München eine unbefristete arbeitsgenehmigung EU nur unter voraussetzung dass sie mehr als drei Jahre in Deutschland angemeldet war .