Eigene Kündigung vor genehmigter Elternzeit
vom 24.1.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich werde voraussichtlich am 13.03.2021 Vater und habe hierfür fristgerecht bei meinem Arbeitgeber Elternzeit (ein Monat ab Tag der Geburt) beantragt. ... Ich möchte nun meinen gegenwärtigen Arbeitsvertrag zum 31.01.2021 kündigen, wobei meine reguläre Kündigungsfrist gemäß Vertrag zwei Monate zum Monatsende beträgt. Meine Frage: endet mein Arbeitsvertrag somit zum 31.03.2021, sodass ich nach der Elternzeit bei meinem neuen Arbeitgeber starten kann?