Sehr geehrter Fragesteller,
auf der Grundlage Ihrer Angaben darf ich Ihre Fragen verbindlich beantworten wie folgt.
Das Arbeitsverhältnis wird auch während der Kündigungsfrist als in jeder Hinsicht wirksamer Vertrag behandelt. D. h. alle Fristen gelten unverändert und alle erforderlichen Anträge sind daher so zu stellen wir bei einem ungekündigten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie also das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2018 beenden wollen, müssen Sie bei der von Ihnen genannten Kündigungsfrist spätestens am 31.03.2018 die schriftliche Kündigung abgeben.
Wenn Sie Elternzeit ab - voraussichtlich - 12.05.2018 nehmen wollen, müssen Sie diese spätestens am 24.03.2018 - am 24. März 2018, Sie hatten sich wohl verschrieben - bei dem Arbeitgeber beantragen. Die erklärte Kündigung ändert daran nichts.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin