Unstimmigkeiten wegen Sonderzahlung im Arbeitsvertrag
vom 18.11.2009
45 €
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beantwortet von
Das Gehalt ist zunächst für 12 Monate festgelegt.Daneben leistet der AG im November des jeweiligen Jahres eine Sonderzahlung (Urlaubs- und Weinachstgeld) nach Maßgabe der Regelungen des Tarifvertrags für den öff. ... Auf welche Sonderzahlungen habe ich überhaupt Anspruch,wenn der Tarifvertrag auch Anwendung finden kann?