Mit welcher Frist kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen?
| 06.06.2014 20:09
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Hallo
Ich bin mir nicht sicher mit welcher Frist ich meinen Arbeitsvertrag kündigen kann, weil es durch Umstrukturierungen (über die Jahre) einen Betriebsübergang gab und auch 2 weitere Vereinbarungen.
Folgender Sachverhalt:
1. Ich habe im Januar 2002 einen Arbeitsvertrag mit folgender Kündigungsklausel bei der A-GmbH (Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns AA. Habe keinen Vertrag mit dem Konzern AA direkt) abgeschlossen:
Klausel:
Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt sowohl für die Gesellschaft als auch für den Mitarbeiter.
Soweit so gut und ab jetzt blicke ich nicht mehr durch ab wann mein Arbeitsverhältnis zwecks Kündigung besteht..
2. Irgendwann (ca. 2006) gab es einen Betriebsübergang und aus der A-GmbH wurde die B-GmbH. Es gab keinen neuen Vertrag. Die MA wurden schriftlich informiert und hatten die Möglichkeit zu widersprechen..Ich habe nicht widersprochen und wurde bei B-GmbH weiterbeschäftigt.
Es gab keinen neuen Arbeitsvertrag!
Irgendwann wurde eine Servicegesellschaft, die C-GmbH als Tochter des AA Konzerns gegründet (ca. 2008).
Hatte mit der zunächst nichts zu tun.
3. Ende März 2010 habe ich eine Vereinbarung wie folgt unterschrieben:
Vereinbarung:
zwischen B-GmbH und C-GmbH und meiner Person.
a) Herr XY ist seit Januar 2002 bei der B-GmbH beschäftigt.
b) Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Wirkung zum 1.4.2010 die B-GmbH als Arbeitgeberin durch die C-GmbH ersetzt wird.
c) Im übrigen gelten die Regelungen im Arbeitsvertrag vom Januar 2002 weiter fort.
Es gab keinen neuen Arbeitsvertrag!
4. Im November 2011 habe ich eine weitere Vereinbarung wie folgt unterschrieben:
Vereinbarung:
zwischen B-GmbH und meiner Person.
Zwischen dem AN und der C-GmbH besteht seit April 2010 ein Arbeitsverhältnis. Die C-GmbH ist mit der B-GmbH verschmolzen worden.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien was folgt:
a) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die B-GmbH auf Arbeitgeberseite in den Arbeitsvertrag zwischen dem AN und der C-GmbH mit sofortiger Wirkung eintritt.
b) Alle anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages zwischen dem AN und der C-GmbH bleiben unberührt.
Es gab keinen neuen Arbeitsvertrag!
Meiner Meinung nach war das ein Betriebsübergang (Verschmelzung), aber es wurde niemand schriftlich informiert bzw. eine Einspruchsfrist eingeräumt..
Seit dem bin ich bei B-GmbH im ungekündigten Arbeitsverhältnis und möchte schnellstmöglich durch fristgerechte Kündigung die B-GmbH verlassen.
Meine Fragen:
1) Ich bin der Meinung, dass ich Mitte August (6 Wochen zum Quartalsende) fristgerecht zu Ende September kündigen kann oder kann mich die B-GmbH jetzt festnageln, dass ich seit Januar 2002 beschäftigt bin und die längere gesetzliche Kündigungsfrist einhalten muss (wie im Vertrag aus 2002 vereinbart)??
Es gibt nur diesen einen Vertrag aus 2002 und diese 2 Vereinbarungen.
Ich bin aber in verschiedenen GmbH's beschäftigt gewesen und denke, dass ich mich auf April 2010 als Beginn des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. In der Vereinbarung unter Punkt 4) steht es sogar wörtlich so und wurde von allen unterschrieben.
2) Hätte der Arbeitgeber mich im November 2011 (Verschmelzung der B-GmbH und der C-GmbH) nicht schriftlich informieren müssen und mir eine Frist zum Widerspruch einräumen müssen? Wenn ja, kann ich das nachfordern und jetzt widersprechen? Ist hier noch was angreifbar oder kann ich das abhaken?
Gruss