Aufhebungsvertrag statt eigener Kündigung von Vorteil ?!
vom 16.7.2020
für 35 €
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der ganzen Umstände in diesem Jahr, sind einige nicht moralisch korrekte Entscheidungen vorgefallen - welche mit dazu bewegt haben am Montag meine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen einzureichen.Bei uns wurde die Kurzarbeit ab April eingeführt. ... In diesem Vertrag ist zum einen keine Abfindungssumme vereinbart (theoretisch ist es eine Kündigung des Arbeitnehmers) und auf der anderen Seite ist im Aufhebungsvertrag laut §1: "Das zwischen AG und AN bestehen Arbeitsverhältnis wird zum 30.09.2020 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten."