Sachgrundlose Befristung - Entfristungsklage aussichtsreich?
vom 13.5.2011
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt/in, ich bin auf Grundlage § 14 Abs. 2 TzBfG i.V.m § 33 Abs. 3 TV-BA beschäftigte in einer Bundesbehörde. Anbei die Stationen meines Arbeitsvertrages: 1. Einstellung am 08.06.2009 - 31.12.2009 über die Hauptgeschäftstelle X (Ort Z), während dessen zum 01.09.2009 Änderung des Arbeitsortes an Ort Y (fixiert mittels Geschäftsverteilung 2. erste Verlängerung vom 01.01.2010-30.06.2010 3. zweite Verlängerung vom 01.07.2010-31.12.2010 4. dritte Verlängerung vom 01.01.2011-07.06.2011.