Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ganz wichtig ist es zunächst einmal, dass Sie gegen alle Bescheide Widerspruch einlegen. Ich gehe davon aus, dass auf allen Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Sie müssen frisgerecht Widerspruch einlegen. Wenn Sie die Frist versäumen, so werden die Bescheide rechtskräftig und Sie können nicht mehr gegen sie vorgehen.
Nehmen Sie daher am besten sicherheitshalber die Daten des Bescheids plus ein Monat plus ein Tag und sorgen Sie dafür, dass in diesem Zeitraum der Widerspruch fristgerecht bei der Krankenkasse eingeht. Sie müssen den Zugang beweisen können. Am besten ist ein persönlicher Briefeinwurf mit einem Zeugen, welcher auch gesehen hat, dass und welche Schreiben Sie eingeworfen haben. Auch möglich ist Fax oder Einschreiben/Rückschein. Innerhalb der Frist muss der Widerspruch eingegangen sein, nicht nur abgesendet !
In der Sache selbst müssen Sie darlegen und beweisen können, dass Ihre angestellte Tätigkeit einen größeren Umfang zeitlich und von der wirtschaftlichen Bedeutung her eingenommen hat als die selbständige Tätigkeit. Sie teilen auch mit, dass Sie einen Angestellten hatten. Das macht diesen Nachweis leider schwieriger.
Leider sprechen insgesamt die geschilderten Umstände eher dafür, dass die Schilderung der Krankenkasse richtig sein könnte.
Daher müssen Sie anhand von eidesstattlichen Erklärungen von Ihnen und Ihrem Mann versuchen, das Gegenteil darzustellen. Möglicherweise gibt es auch Zeugen ? Oder Dokumente ? Dann müssen Sie all dies schreiben und darlegen. Die Angaben müssen aber selbstverständlich wahrheitsgemäß sein.
Im Rahmen dieser online Beratung liegen mir keine Dokumente vor, so dass ich nur Angaben anhand Ihrer Schilderung machen kann. Sie können gerne noch die kostenlose Nachfragefunktion für nähere Angaben nutzen, dann antworte ich Ihnen nochmal.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Draudt
Rechtsanwältin
Hallo frau Draudt,
Gewinn aus unsere Firma haben mein mann vertraglich im schrieft form geregelt.
Vertraglich haben wir fest gehalten das meinem Mann zuerst gewinn zugeteilt wird von 2.000,€ und restliche gewinn sollte durch uns zwei geteilt sein.Daher ist mein Verdienst aus Arbeitnehmenverhaltnis hocher als aus meine selbstständige Tätigkeit.
Im Steuerbescheide ist das auch ersichtlich.Steuerbescheide hat die kranken kasse schon bekomen.
Reicht das nicht als Beweiss?
Sehr geehrte Fragestellerin,
da die Kk ja aufgrund der vorliegenden Steuerbescheide die Entscheidung getroffen hat, ist es nicht empfehlenswert, sich darauf zu berufen, diese würden reichen. ( auch wenn dies in unkomplizierten Fällen so ist ) . Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier streitentscheidend. Sie sollten daher wie beschrieben vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin