Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Krankenkasse Beitrag

26. März 2020 09:06 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,
ich war von 2013 Angestellt
Brutto Einkommen 1250,00€
Seid 2015 bin auch selbstständig tätig mit meinem Mann in eine GbR und erzielte gut wie gar keine Einnahmen, weil wir das Vertrag massig abgesprochen haben das er 2000, 00 € Monatlich aus Gewinn bekommt und Rest teilen wir uns 50/50.
2020 im Februar würde ich im Angestellten Verhältnis gekündigt und stelle bei meine Krankenkasse Antrag auf eine freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung.
nach verlangen von Bkk, meine Krankenkassen, habe ich alle steuer Erklärungen seid 2015 bis 2017, (andere sind noch nicht fertig) zugesandt.
aus diesen bescheiden ist ersichtlich das ich weniger verdient habe und weniger Zeit Aufwand hatte als in meinem Arbeitsverhältnis.
trotzdem vollen die von mir jetzt das ich Antrag stelle von 2015 für freiwillige gesetzlichen Versicherung und alle diese Jahre nachzahle.
Begründung :Zitat Anfang :"Nach Ihren Angaben haben sie einen Arbeitnehmer ab 01.05.2015mehr als geringfügig beschäftigt.Die Beschäftigung überwiegt zwar im zeitlichen Umfang und auch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung allerdings haben Sie eine Arbeitsgeberstellung.Sie üben daher eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit. Somit unterliegen Sie auch nicht in der Kranken und Pflegeversicherung der Versicherung Pflicht.
Sie müssen Sich daher ab dem 01.05.2015 freiwillig bei uns versichern." Zitat Ende
Seid 01. 2019 habe ich Firma von meinem Mann übernommen, also weiter als Einzelunternehmen und damit auch schon irgendwo gerechnet das ich mich freiwillig gesetzlich versichern muss aber nur ab 2019.
was kann ich dagegen tun???

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ganz wichtig ist es zunächst einmal, dass Sie gegen alle Bescheide Widerspruch einlegen. Ich gehe davon aus, dass auf allen Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Sie müssen frisgerecht Widerspruch einlegen. Wenn Sie die Frist versäumen, so werden die Bescheide rechtskräftig und Sie können nicht mehr gegen sie vorgehen.
Nehmen Sie daher am besten sicherheitshalber die Daten des Bescheids plus ein Monat plus ein Tag und sorgen Sie dafür, dass in diesem Zeitraum der Widerspruch fristgerecht bei der Krankenkasse eingeht. Sie müssen den Zugang beweisen können. Am besten ist ein persönlicher Briefeinwurf mit einem Zeugen, welcher auch gesehen hat, dass und welche Schreiben Sie eingeworfen haben. Auch möglich ist Fax oder Einschreiben/Rückschein. Innerhalb der Frist muss der Widerspruch eingegangen sein, nicht nur abgesendet !

In der Sache selbst müssen Sie darlegen und beweisen können, dass Ihre angestellte Tätigkeit einen größeren Umfang zeitlich und von der wirtschaftlichen Bedeutung her eingenommen hat als die selbständige Tätigkeit. Sie teilen auch mit, dass Sie einen Angestellten hatten. Das macht diesen Nachweis leider schwieriger.
Leider sprechen insgesamt die geschilderten Umstände eher dafür, dass die Schilderung der Krankenkasse richtig sein könnte.
Daher müssen Sie anhand von eidesstattlichen Erklärungen von Ihnen und Ihrem Mann versuchen, das Gegenteil darzustellen. Möglicherweise gibt es auch Zeugen ? Oder Dokumente ? Dann müssen Sie all dies schreiben und darlegen. Die Angaben müssen aber selbstverständlich wahrheitsgemäß sein.
Im Rahmen dieser online Beratung liegen mir keine Dokumente vor, so dass ich nur Angaben anhand Ihrer Schilderung machen kann. Sie können gerne noch die kostenlose Nachfragefunktion für nähere Angaben nutzen, dann antworte ich Ihnen nochmal.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 27. März 2020 | 08:59

Hallo frau Draudt,
Gewinn aus unsere Firma haben mein mann vertraglich im schrieft form geregelt.
Vertraglich haben wir fest gehalten das meinem Mann zuerst gewinn zugeteilt wird von 2.000,€ und restliche gewinn sollte durch uns zwei geteilt sein.Daher ist mein Verdienst aus Arbeitnehmenverhaltnis hocher als aus meine selbstständige Tätigkeit.
Im Steuerbescheide ist das auch ersichtlich.Steuerbescheide hat die kranken kasse schon bekomen.
Reicht das nicht als Beweiss?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2020 | 09:08

Sehr geehrte Fragestellerin,

da die Kk ja aufgrund der vorliegenden Steuerbescheide die Entscheidung getroffen hat, ist es nicht empfehlenswert, sich darauf zu berufen, diese würden reichen. ( auch wenn dies in unkomplizierten Fällen so ist ) . Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier streitentscheidend. Sie sollten daher wie beschrieben vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER