Frage: Berechnung des Mutterschutzlohnes bei Beschäftigungsverbot: Folgende Situation: Befristeter Vertrag über 14 Wochenstunden bis zum 31.12.2010 - Monatsverdienst brutto etwa 850,- Euro + freiwillige individ. Zulage 50,- + Schichtzuschläge + Mehrarbeit Ab 1.01.2011: Unbefristeter Vertrag in höherer Entgeltstufe über 14 Wochenstunden: - Monatsverdienst brutto etwa 985,- + freiwillige individ. ... Beginn der Schwangerschaft: 15.02.2011 (festgestellt Ende April 2011) Beginn des Beschäftigungsverbotes: 15.06.2011 Mutterschutzfrist: 10.10.2011 - 16.01.2012 -> Der Arbeitgeber zahlt seit Beginn des Beschäftigungsverbotes das Grundgehalt für 34 Wochenstunden OHNE Zuschläge und Mehrarbeit (Zuschläge und Mehrarbeit ergaben im Januar 190,- Euro netto zusätzlich). -> Auf Nachfrage in der Personalabrechnung erhielt die Arbeitnehmerin folgende Begründung: Da die bisherige Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber auf den aktuellen Dienstvertrag angerechnet wird, handele es sich nicht um einen neuen Vertrag, sondern lediglich um eine Entfristung.