ALG I Anspruch nach Elternzeit und Krankheit
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 31.12.2015 da der AG den Vertrag nicht verlängert. ... Ab dem 23.03.2016 fängt bei Frau Müller rein rechnerisch der Mutterschutz an und würde bis 29.06.2016 andauern bevor sie ab dem 30.06.2016 bis 03.05.2017 die Elternzeit in Anspruch nimmt. ... Was würde passieren wenn sich Frau Müller am 22.03.2016 also vor dem Beginn des Mutterschutzes arbeitslos melden würde?