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1.763 Ergebnisse für vertrag vertraglich

Weiterbildung/Kosten
vom 21.1.2017 51 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit als angestellte Zahnärztin tätig und mache nebenbei eine Weiterbildung (Master Kieferorthopädie 3 Jahre), welche mein Chef zur Hälfte übernimmt (er bezahlt 10 000 Euro). Im Arbeitsvertrag steht: " Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der übernommenen Studiengebühren fordern, falls die Arbeitnehmerin das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss Msc Kieferorthopädie verlässt." Meine Frage: Läuft die Zeit auch in der Elternzeit weiter oder verlängern sich dann diese 2 Jahre um die Elternzeit und falls ich vor dieser Frist kündige, muss ich die Kosten dann ganz oder nur anteilig übernehmen?
Unlauterer Wettbewerb - Hat mein Mitarbeiter korrekt gehandelt oder gegen Datenschutz etc verstoßen?
vom 14.5.2011 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit als angestellte Zahnärztin tätig und mache nebenbei eine Weiterbildung (Master Kieferorthopädie 3 Jahre), welche mein Chef zur Hälfte übernimmt (er bezahlt 10 000 Euro). Im Arbeitsvertrag steht: " Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der übernommenen Studiengebühren fordern, falls die Arbeitnehmerin das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss Msc Kieferorthopädie verlässt." Meine Frage: Läuft die Zeit auch in der Elternzeit weiter oder verlängern sich dann diese 2 Jahre um die Elternzeit und falls ich vor dieser Frist kündige, muss ich die Kosten dann ganz oder nur anteilig übernehmen?
13.Monatsgehalt nach Kündigung zum 31.12.2006
vom 8.1.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Notarin und Rechtsanwältin
Zur Lage: Wir bieten ein System an, bei welchem auf Resellerbasis DSL Zugänge verkauft werden. Diese Systeme nutzen viele unserer Kunden, um sich ein Standbein aufzubauen. Nun ist es so, dass einer meiner MA (a) eine eigene Firma nebenher betreibt, und von einem unserer Kunden (b) einen großen Kunden übernommen hat.
Mehrkosten für Firmenwagen (Leasing) bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses
vom 16.8.2005 35 € Historischer Preis
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/ Bin seit dem 01.04.1978 im gleichen Unternehmen beschaeftigt. / Vom 01.09.1995 bis einschliesslich 30.09.2012 war ich im Aussendienst aktiv und erhielt fuer diese Funktion einen Dienstwagen. / Von mir wurde am 01.02.2006 ein Dienstwagen-Reglement gezeichnet, worin der Arbeitgeber berechtigt ist, die Zuteilung des Dienstwagens rueckgangig zu machen bei Wegfall der Funktion, die zur Erteilung gefuehrt hat. / Seit dem 01.10.2012 bin ich nicht mehr im Aussendienst taetig sondern ausschliesslich im Innendienst. / Mein Arbeitgeber prueft nunmehr, inwieweit mir der Dienstwageen entzogen werden kann. Hierzu meine Fragen: - Kann die Dienstwagenberechtigung nach 18 Jahren aufgehoben werden? - Wenn ja, habe ich dann Anspruch auf finanziellen Ausgleich (...Dienstwagen wurde bzw wird von mir 1 Prozent des Kaufpreises plus Fahrtkosten Wohnort/Arbeitsstaette ueber die Gehaltsabrechnung versteuert .).
angeordnete Überzeiten bei Teilzeit - was tun?
vom 6.8.2013 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe vor ca. 3 Monaten meinen Arbeitsvertrag bei einem Konzern gekündigt um eine neue Stelle anzutreten. In diesem Konzern existierte eine sogenannte Gesamtbetriebsvereinbarung bezüglich des Firmenwagens. Darin waren für die jeweilige Gehaltsstufe Beträge festgelegt was die Firma an Kosten für die monatliche Leasingrate (Voll-Leasing) übernimmt.
Zahlungsverzug bei Prämie / Gehalt
vom 9.3.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sachverhalt: Ich arbeite im öffentlichen Dienst (zählt zur Stadt Esslingen am Neckar) als Teilzeitkraft 50 % bzw. 19,5 Stunden / Woche. Ich muss regelmäßig 2 mal im Jahr Überzeiten aufbauen, um Stoßzeiten abzufangen. Bisher habe ich das freiwillig selbst geregelt und eingeteilt.
Geringfügige Beschäftigung neben der Hauptarbeit
vom 19.5.2009 20 € Historischer Preis
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ich arbeite in einer zeitarbeitsfirma mit zwei internen mitarbeitern (eine davon bin ich) und zwei geschäftsführenden gesellschaftern. wir sind als bürofachkräfte eingestellt, ich bin für die personalsachbearbeitung zuständig und meine kollegin hauptsächlich für die disposition. unsere externen mitarbeiter sind überwiegend krankenschwestern und unsere kunden krankenhäuser. wir haben eine rufbereitschaft, dass heißt dass jeder von uns vieren abwechselnd eine woche land ein diensthandy nach dienstschluss mitbekommt, auch übers wochenende. wir müssen jederzeit erreichbar sein, können uns aber ansonsten aufhalten wo wir wollen, solange man dort telefonieren kann. es rufen entweder kunden an die dienste bestellen wollen oder unsere mitarbeiter rufen an wenn sie fragen haben. wir müssen dann die dienste bestmöglich besetzen oder absagen. die anrufe kommen zu jeder zeit da im krankenhaus im schichtsystem gearbeitet wird. die häufigkeit der anrufe ist sehr unterschiedlich. seit ca. drei jahren machen wir diese rufbereitschaft erst alle zwei wochen, seit längerem alle vier wochen. die rufbereitschaft ist in keiner weise vertraglich oder schriftlich geregelt, weder im arbeitsvertrag, noch in einer gesonderten vereinbarung. wir machen sie sozusagen freiwillig. wir bekommen weder freizeitausgleich noch eine vergütung oder pauschale dafür, laut den chefs gehört das eben einfach mit dazu. da es in letzter zeit viel stress wegen der rufbereitschaft gibt soll sie nun schriftlich geregelt werden, nun meine fragen: bin ich verpflichtet die rufbereitschaft zu machen oder kann ich jeder zeit sagen ich möchte sie nicht mehr machen?
Minijob - seit Mindestlohn plötzlich Pausenzeit abgezogen
vom 9.3.2015 25 € Historischer Preis
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Folgende Situation: Ich arbeite bei einer Firma schon seit über 30 Jahren. Diese wurde nun von einer anderen Firma aufgekauft und man hat mich anfangs erstmal für ein Jahr übernommen. Doch schon binnen 2 Monaten kam die Kündigung, die besagt, dass zum 31.12.2009 dort mein Arbeitsverhältnis endet.
Eigenanteil für Sonderausstattung im Firmenwagen
vom 2.10.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich bin seit 1.1.14 bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt und aufgund eines Burnouts/ einer Depression jetzt erst mal für 6 Wochen krank geschrieben. Wenn mir mein AG jetzt innerhalb der Probezeit kündigen sollte und ich über die Kündigungsfrist hinaus weiter krankgeschrieben werden sollte (wovon auszugehen ist), kommt dann das Arbeitsamt für mich in Form von Arbeitslosengeld auf oder greift das Krankentagegeld meiner privaten Krankenversicherung? Und falls die private KV weiter zahlt, tut sie das bis zum Ende der Krankschreibung trotz Arbeitslosigkeit?
Darf der Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrages vornehmen?
vom 27.4.2009 20 € Historischer Preis
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Anreise von Düsseldorf nach Neubrandenburg (Dienstsitz) alle 2 Wochen. Hochschulleitung setzt Termine mit den Kollegen aus dem Fachbereich ohne Terminabsprache mit mir. 16 stündige Anreise für einen (!!!) Termin von z.B 1 Stunde werden jedes Semester z.T. mehrmals, als zumutbar betrachtet, teilweise ist Übernachtung notwendig.
Aufhebungsvertrag - Abfindungssumme
vom 27.9.2004 20 € Historischer Preis
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Ich arbeite als Verkäufer für einen Importeur. Mein Gehalt besteht aus einem Fixum in Höhe von 4.000 Euro pro Monat und bei Erreichung bestimmter Umsatz-Ziele einer einmaligen Zahlung von 10.000 Euro. Nun spielt mein Arbeitgeber mit dem Gedanken, dieses Fixum herunterzusetzen auf 2.500 Euro pro Monat und dafür die Provision zu erhöhen.
Welche Pfändungstabelle gilt
vom 3.8.2023 für 70 €
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war vom 01.02.2000 bei einer Volks- und Raiffeisenbank als Vorstandssekretärin beschäftigt. Seit dem 28.11.2001 bin ich in Elternzeit. Die Bank hat in der Zwischenzeit mit einer Volksbank zum 01.01.2003 fusioniert.