Aufhebungsvertrag, der die Kündigungsfrist verkürzt und Sperrzeit nach §159 SGBII
vom 30.10.2019
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, mein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist gestern (29.10.2019) mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.1.2020 vom Arbeitgeber vertragsgerecht gekündigt worden (im Vertrag war eine dreimonatige Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbart).