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Kündigungsfrist: Übergang 6 Wochen zum Quartalsende oder 3 Monate zum Quartalsende?

13. November 2014 23:48 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Verlängerte Kündigungsfrist; entscheidend ist der Zugang der Kündigung(serklärung)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zu Kündigungsfristen eine Frage. Ich stehe in finalen Verhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber, so dass ich bei in den nächsten 2 Wochen mit einer Zusage und der Übersendung eines Vertrags rechne.
Derzeit habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ab dem 1.1.15 bin ich aber 5 Jahre in meinem aktuellen Unternehmen und habe dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Um fristgerecht zum 31.12.14 zu Kündigen müsste ich dann ja zum 19.11.14 kündigen. Da ich aber davon ausgehe, dass ich bis nächste Woche Mittwoch noch nicht meinen neuen Arbeitsvertrag vorliegen habe. Wie verhält es sich dann mit der Frist? Zählt dann schon die 3 Monatsregel oder sind es dann immer noch 6 Wochen zum 1. Quartal 2015?

Vielen Dank schon mal für die Info

14. November 2014 | 00:45

Antwort

von


(1622)
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Tel: 03501/5163032
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Sehr geehrter Ratsuchender,

erklären Sie die Kündigung (Zugang beim Arbeitgeber, § 130 BGB ) vor dem 01.01.2015, so gelten noch die sechs Wochen zum Quartalsende.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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