Urlaub und Überstunden bei nicht vertraglicher Änderung der Arbeitstage
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Vertraglich arbeite ich seit dem 1.10.2007 auf Teilzeit, 3 Tage die Woche/25 std bei dieser Firma. Seit April 2008 arbeite ich an 5 Tagen die Woche, allerdings ist das nicht vertraglich festgehalten. ... Dazu kommt das Problem das meine Cheffin behauptet, seit April würde ich Vollzeit arbeiten, da es ja 5 Tage sind, davon ist aber nichts schriftlich festgehalten oder abgemacht worden.