Freizeitausgleich - Überstunden + Sonn-/Feiertagsarbeit
vom 30.1.2010
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Im Arbeitsvertrag ist wie folgt geregelt: 3) "Der AN erhält mtl. einen Bruttolohn von Euro XXX pauschal.