Guten Tag Damen und Herren, aufgrund der Tatsache, dass ich eine neue Stelle am 01.10.2023 antrete und beim aktuellen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen bis zum Quartalsende habe, stellt sich die folgende Frage, die auf dem Wunsch das Unternehmen bereits zum 31.08.23 zu verlassen, basiert: Vertraglich sind 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche im Jahr ohne weitere Definitionen festgehalten. ... Es ist mir bewusst, dass ich zum 31.08.23 ausscheiden werde und definitiv kein Anspruch auf jegliche Bezahlung in 09/2023 habe. ... Jetzt ist die Frage, ob 1) das korrekt ist 2) mir sogar einer weiterer Urlaubstag bis zum 31.08.2023 zusteht oder der eine Urlaubstag beim neuen Arbeitgeber bei Bescheinigung über die genommenen Urlaubstage verwendet werden darf 3) Die 9 Tage auf eine nicht bekannte Art und Weise mit dem Gehalt für 08/2023 verrechnet werden können/dürfen 4) die nicht gesetzlichen zu viel genommenen Urlaubstage verrechnet werden Weiterhin stellt sich die Frage, ob bei einem Aufhebungsvertrag die Urlaubstage gleichermaßen wie bei einer Kündigung des Arbeitnehmers behandelt werden.