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vorläufige Kündigung

| 30. September 2008 21:41 |
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Arbeitsrecht


Hallo,ich habe ca.10 Jahre als LKW-Fahrer(ohne schriftlichen Arbeitsvertrag)in unserer Firma gearbeitet.
Ohne eine Vorankündigung wurde mir mitgeteilt,dass ich zum 17.05.08 zum Arbeitsamt müßte und bekam dieses auch schriftlich(aus betrieblichen Gründen).Da ich mit der Kündigung und dem Kündigungsgrund nicht einverstanden war,fragte ich am nächsten Tag noch einmal nach.(Schließlich sind andere Fahrer erst weit nach mir angefangen und nicht sozialbedürftig wie ich mit 3 Kleinkinder u. meine Frau ist Hartz 4 )Der Kündigungsgrund lautete dann; ich brauche Dein Auto - aber zur Ernte geht es weiter mit dem fahren"
Ich habe meinem Chef wie immer geglaubt und deshalb keinen Widerspruch gegen die Kündigung erhoben. Nun ist aber die Getreide-Ernte vorbei und die Rübenernte hat am 20.09.08 begonnen. Wie mir bekannt ist,wurden ca. 3 bis 5 Fahrer zum Schichtfahren geholt/eingestellt.(Nur ich persönlich wurde nicht zum Schichtfahren angerufen/geholt. Ich selber habe nicht nachgefragt, weil ich keinen Springer oder nur Aushilfsfahrer sein wollte. Mein Arbeitgeber hat diesesmal nicht sein Wort gehalten, die Hauptsache ich lege keinen Widerspruch ein - oder ich klage nicht sofort auf Abfindung.
Kann ich jetzt noch auf eine Abfindung klagen ??? - ich wurde ja nur solange hingehalten,bis die Fristen abgelaufen sind.
Mit frdl. Gruß

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalt wie folgt:

Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gerichtlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung - unabhängig ob die Kündigungsgründe tatsächlich vorliegen - wirksam.
Die 3 - Wochen- Frist ist in Ihrem Fall längst abgelaufen, so dass die Kündigung ( welche zwingend schriftlich erfolgen muss) wirksam ist.

Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nicht.

Ich bedauere, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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