Sehr geehrter Anwalt, hier meine Ausgangssituation: Ich bin Schweizer und arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis seit 1. ... Seither bin ich gesetzlich bei der IKK direkt krankenversichert. • Im befristeten Anstellungsvertrag ist Folgendes festgelegt: - Ich erhalte ein Gehalt von 1,900 € brutto garantiert, das ich über Stunden bei einem Stundenlohn von 19 € „erarbeite“. - Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifverträgen (Bereich Architektur). - Im Krankheitsfall wird das Gehalt nur bis zur Dauer von 6 Wochen weitergezahlt. - Da über 30, stehen mir jährlich 25 Werktage Urlaub zu. • Mein Arbeitsvertrag ist am 31.5.08 abgelaufen, seither arbeite ich ohne Vertrag. • Im Januar 2008 wurde mein Gehalt auf 2,200 € erhöht. • Realer Alltag: - Meine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 190 Stunden.