Gesetzliches Kündigungsrecht oder Vertragliches Kündigungsrecht
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 2006 in dem eine Kündigungszeit von 2 Monaten zum Quartalsende eingesetzt ist. Nun möchte ich aber zum 31.1.2013 die Firma verlassen. Ich habe gehört, dass wenn der Arbeitsvertrag nicht an einen Tarifvertrag gekoppelt ist, man auch vom gesetzlichen Kündigungsrecht gebrauch machen kann.