Gemeint war damit, dass ich für meine bis zum Ausscheiden erbrachte Tätigkeit "angemessen" entlohnt werde und von dieser Entlohnung der Saldo des Verrechnungskontos abgezogen wird. - Sollte das Verrechnungskonto zum Zeitpunkt einer Kündung im "Plus" sein, hätte ich Anspruch auf Auszahlung des Guthabens. - Beiden Vertragspartnern war klar, dass im Falle einer Auszahlung meine erhaltenen SGB-II-Leistungen zumindest anteilig an die ARGE zurückzuzahlen wären. - Als das Unternehmen anfing, "rund zu laufen", was auch auf meinen Arbeitseinsatz zurückzuführen war (ich war neben dem Gründer der einzige Beschäftigte), kündigte der Unternehmens- gründer den gen. Vertrag; für mich sehr überraschend. - Während meiner gesamten Tätigkeit für das Unternehmen habe ich SGB-II-Leistungen erhalten und keinerlei Vergütung vom Unternehmensgründer bekommen, gem. der Regelung "entgeltose Tätigkeit zum Zwecke des Aufbaus meiner neuen Existenz". - Zum Kündigungszeitpunkt wies das gen. ... Vertrag gewesen?