Rückvergütung Weiterbildung/Fortbildung durch Arbeitgeber
13.12.2016 13:46
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
17:16
Frage an Arbeits- und Steuerrechtsanwalt:
Sehr geehrte Anwälte,
ich habe eine Frage an eine(n) Spezialisten/-in im Arbeits- und Steuerrecht.
Ich bin Diplom-Informatiker und absolvierte einen Masterstudiengang MBA (berufsbegleitend), welchen ich erfolgreich abgeschlossen habe. Ausstellungsdatum der Master-Urkunde Januar 2016.
Sämtliche Kosten wurden zu 100% von mir privat getragen. (ca. 15.000 €).
Mein Arbeitgeber stellte mich nicht frei o.ä., d.h. an Vorlesungstagen nahm ich Urlaub bzw. Überstundenausgleich.
Ich konnte beim Finanzamt die Kosten (Hochschulrechnungen) zu 100% geltend machen. Die Rechnungen der Hochschule sind auf meinen Namen ausgestellt.
Zu Beginn des Studiums schlossen mein Arbeitgeber und ich einen Vertrag über die Förderung meines Studiums (4-seitger Vertrag). Dort ist geregelt, dass nach bestandenem Abschluss mein Arbeitgeber 50% der Kosten übernimmt.
Die Person bei uns in der Personalabteilung, die damals mit mir den Vertrag verhandelt und unterschrieben hat, ist leider nicht mehr zuständig.
Der neue Zuständige meinte, die Firma würde mir die 50% als Brutto-Gehalt auszahlen.
Die Rechnungen der Hochschule will die Firma im Original haben. Davon war nie die Rede und im Vertrag steht meiner Meinung nach nichts diesbezüglich.
Nun zu meinen Fragen:
Ist das rechtens? In dem Vertrag steht nur, dass die Firma 50% der Kosten übernimmt. Nicht, dass die 50% als Auszahlung in Form von Brutto-Gehalt erfolgt.
Nachdem ich bereits die Rechnungen beim Finanzamt eingereicht habe und das zu 100% akzeptiert wurde, was würde passieren? Müsste ich die Rückerstattung anteilig an das Finanzamt zurückzahlen?
Ich bin mir gerade nicht sicher, was für mich finanziell das Beste ist.
- Die Rückerstattungen vom Finanzamt behalten und die Sache mit dem Vertrag mit meiner Firma vergessen und keine Auszahlung als Brutto-Gehalt verlangen
- Die 50% als Brutto-Gehalt auszahlen lassen und ggf. 50% der Rückerstattungen ans Finanzamt zurücküberweisen (wenn notwendig)
- Auszahlung als Netto-Gehalt o.ä. fordern und ggf. beim Finanzamt die Sache korrigieren, wenn nötig?
Gibt es eine Frist zu wahren, der Abschluss war Im Januar 2016 (Ausstellung Masterurkunde)?
Darf ich Ihnen den Vertrag als PDF (4 A4-Seiten) zuschicken?
Mir geht es primär darum, die Rückerstattungen (Arbeitgeber und Finanzamt) zu optimieren ohne einen Fehler zu machen und ob die Auszahlung durch meinen Arbeitgeber als Brutto-Gehalt erfolgen darf.
Besten Dank und viele Grüße