Befristung des Arbeitsvertrages, Sachgrund nicht mehr vorhanden
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Sie hat Ihren Vertrag im Unternehmen A dementsprechend auch zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt. ... Es hieße, keine befristeten Verträge werden verlängert. Da mir bekannt ist, dass die zeitliche Befristung nicht länger als 2 Jahre dauern kann und der Sachgrund (Elternzeitvertretung) nicht mehr vorliegt, wollte ich Sie fragen, ob die Befristung meines Vertrages rechtswirksam ist und ob ich evtl. einen Anspruch auf unbefristeten Vertrag im Unternehmen A habe.