Arbeitsvertrag: Arbeitsgebiet, Arbeitszeit, Aufgaben und Gehalt
vom 24.3.2006
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Arbeitsgebiet "Beide Seiten sind sich darüber einig, dass der Arbeitgeber einseitig berechtigt ist, eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz auszusprechen und dass eine solche Versetzung keine Änderung des Arbeitsverhältnisses darstellt" Was beinhaltet dieser Satz genau? Müsste ich dann auch in 200km weiter entfernetm Ort arbeiten? ... Es steht nichst von den 40/woche noch über überstunden etc. 4. gehalt Mein Mindestlohn hatte ich festgelegt auf 35000/jahr.