Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
1.) Arbeitsgebiet
Mit dieser Klausel wird im Rahmen des sogenannten Direktionsrechtes dem Arbeitgeber nun in der Tat die Möglichkeit gegeben, Sie an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, der auch 200 Km oder sogar noch weiter entfernt liegen kann.
Dieses ist zumindest dann, wenn es wie in Ihrem Fall vertraglich vereinbart ist, auch nicht zu beanstanden.
Mit diesem Passus müssten Sie also damit rechnen, dass eine Versetzung möglich ist.
2.) Aufgaben
Auch hier gilt das oben Geschriebene. Im Rahmen des Direktionsrechtes und wegen der individuellen Vereinbarung in dem Vertrag müssen Sie dann damit rechnen, nicht im Vertreib Support beschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber kann Sie dann anderweitig (aber immer den Fähigkeiten angemessen) einsetzen.
Auch dieses kann man vertraglich vereinbaren und wäre bei Einverständnis Ihrerseits (durch Unterschrift oder aber auch mündlich) wirksam.
Eine Gehaltsänderung wäre damit nicht verbunden, was gerade dann ärgerlich ist, wenn Sie höherrangige Tätigkeiten ausüben würden, die üblicherweise auch höher dotiert sind.
Andererseits KANN das für Sie dann von Vorteil werden, wenn Sie "niedrigere" Arbeiten ausführen - auch dann käme es nicht zu einer Gehaltskürzung.
3.) Arbeitszeit
Mit dieser Klausel sollen Mehrstunden mit abgegolten werden, ohne dass Sie dann einen Anspruch auf Überstundenvergütung haben. Hier sollte in der Tat eine Höchstgrenze, die in der Pauschalvergütung enthalten ist, vereinbart werden, da Sie ansonsten -sofern noch gesetzlich zulässig- mit unbezahlten Überstunden rechnen müssen.
4.) Gehalt
Hier wurde einseitig eine Reduzierung vorgenommen, wobei Sie allein entscheiden müssen, ob der geringere Betrag für einen Arbeitsplatz hingenommen wird.
Fazit:
Sicherlich KANN man den Vertrag, sofern es keine ernsthafte Alternative gibt, unterzeichnen.
Sie müssen sich dabei aber im Klaren sein, dass Sie dann dem Direktionsrecht bezüglich Ort, Aufgabe und Zeit aufgeliefert sind.
Ich persönlich würde einen solchen Vertrag sicherlich wegen der Punkte 1-3 nicht unterzeichen (Punkt 4 vermag ich so nicht abschließend zu beurteilen), um mich eben nicht der dann zulässigen Willkür des Arbeitgebers auszusetzen.
Hier sollten Sie mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen und die Punkte, die Sie (aus verständlichen Gründen) ablehnen, VOR Eingehung des Arbeitsverhältnis "nachverhandelt" und dann in Ihrem Sinne schriftlich manifestieren lassen. Auf mündliche Absprachen sollten Sie sich dabei KEINESWEGS verlassen, da ja schon diese Änderung des Besprochenen zum Vertragsentwurf deutlich macht, dass die mündlichen Absprachen eben nicht eingehalten werden sollen.
Eine andere Frage ist allerdings, ob der Arbeitgeber in Hinblick auf die Tatsache, dass andere Bewerber vielleicht diese Bedingungen akzeptieren würden, dann nicht gänzlich auf die Zusammenarbeit verzichtet, er also dann mit Ihnen keinen Vertrag abschließt.
Diese Äbwägungen müssen Sie aber ganz allein treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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