Mehrarbeit / Überstunden
vom 1.2.2016
79 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Arbeitsvertrag (außertarflich) steht folgende Klausel: " 3 § Die regelmäßgige wöchentliche Arbeitstzeit beträgt 39 Stunden (montags bis freitags) 6 §Der Mitarbeiter wird bei betrieblichen Bedarf Überstunden (einschließlich Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) leisten, maximal 20 Überstunden monatlich. ... Letzte Woche waren 90% Arbeitnehmer(von meiner Abteilung) wegen Krankheit nicht auf der Arbeit.