Urlaubsanspruch bei Teilzeit - Formulierung Arbeitsvertrag
vom 30.6.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Die Vollzeitmitarbeiter arbeiten 40 Std/ Woche von Montag bis Freitag und haben 30 Tage Urlaub. Meiner Meinung nach habe ich ebenfalls Anspruch auf 30 Tage Urlaub, was mir die Personalabteilung telefonisch bestätigt hat. Dennoch habe ich Bedenken bezüglich der Formulierung des Vertrages. ....... § 11 Urlaub (1) Auf Basis eines kalenderjährlichen Urlaubsanspruchs von 30 Arbeitstagen eines in Vollzeit bei XXXX Beschäftigten, wird der Mitarbeiterin kalenderjährlich ein gerundeter Urlaubsanspruch von 19 Arbeitstagen gewährt. ........