Anspruch auf Erholungsurlaub nach Mutterschutz vor zweiter anschließender Elternzeit
vom 8.2.2009
25 €
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Ich bin seit 24.11.2007 in erster Elternzeit (3 Jahre) und konnte 2007 meinen Urlaubsanspruch von 27 Tagen nicht geltend machen da ich ein Beschäftigungsverbot vom Arzt erhielt! In meiner ersten Elternzeit bin ich ein zweites mal Schwanger geworden und brachte am 16.01.2009 mein zweites Kind zur Welt. Nun möchte ich meinen Resturlaub aus 2007 an meine Mutterschutzfrist und darauf folgender zweiter Elternzeit (3 Jahre) nehmen.