Kenntnis über Schwangerschaft vor Vertragsabschluss
vom 8.5.2009
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Der Arbeitsvertrag enthält eine Probezeit von 6 Monaten. Ferner enthält der Vertrag folgenden Passus: § 2 ARBEITSFÄHIGKEIT Der Arbeitnehmer bestätigt ausdrücklich: a) daß sie zum Zeitpunkt der Einstellung den Kündigungsschutzbestimmungen des Mutterschutzes nicht unterliegt. b)Der Arbeitnehmer erklärt, daß er arbeitsfähig ist, an keiner ansteckenden Krankheit leidet und keine sonstigen Umstände vorliegen, die ihm die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in naher Zukunft wesentlich erschweren oder unmöglich machen könnte. Der Arbeitnehmer erklärt weiter, daß er zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages den Bestimmungen des Schwerbeschädigten-Gesetzes nicht unterliegt.