Betriebsbedingte Kündigung nach Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Der Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. ... Diese Nachricht hat mich persönlich getroffen.Eine einvernehmliche Einigung habe ich abgelehnt und darum gebeten, mir doch dann zu kündigen, damit ich nicht von der Agentur für Arbeit gesperrt werde.